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Häufig gestellte Fragen

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Wenn du neon invest nicht nutzt: Deine Steuerbescheinigung für 2024 für deine neon-Konten (Hauptkonto und Gemeinschaftskonto, falls vorhanden) wird etwa in der zweiten Januarwoche 2025 unter «Profil» und «Kontoauszüge» verfügbar sein. Wir werden dich informieren, sobald die Bescheinigung verfügbar ist.



Wenn du neon invest nutzt: Deine Steuerbescheinigung für 2024 für deine Neon-Konten (Hauptkonto und Gemeinschaftskonto, falls vorhanden) wird etwa in der zweiten Januarwoche 2025 unter «Profile» und «Kontoauszüge» verfügbar sein. Wichtig: Die Steuerbescheinigung für dein neon invest-Portfolio wird bis Ende Februar 2025 im eTax-Format verfügbar sein – ohne zusätzliche Kosten. Es lohnt sich, auf die eTax-Bescheinigung zu warten, denn du kannst diese eTax-Bescheinigung bequem in deine Online-Steuererklärung hochladen und alle deine Hauptkontodaten sowie deine im 2024 getätigten Investitionen werden automatisch eingetragen (nicht aber die Angaben zu einem allenfalls vorhandenen Gemeinschaftskonto).



Bitte beachte: Für deine Steuererklärung ist die Steuerbescheinigung relevant. Der Betrag auf der Steuerbescheinigung kann sich leicht vom Betrag auf deinem neon-Kontoauszug unterscheiden. Der Grund dafür ist, dass der neon-Kontoauszug alle im 2024 getätigten Transaktionen zeigt (diese werden aber möglicherweise erst in den ersten Tagen des Jahres 2025 bearbeitet und final verbucht), während die Steuerbescheinigung alle bis zum 31.12.24 final verbuchten Transaktionen zeigt.


Alle neon-Crowdinvestor:in, ob neon-Nutzer:in oder nicht, erhalten die Steuerbescheinigung für ihr(e) Partizipationsschein(e) Mitte Januar 2025 per E-Mail (entweder an die bei neon verwendete E-Mail-Adresse – oder für nicht-neon-Nutzer:innen an die bei daura verwendete E-Mail-Adresse).


Für das Gemeinschaftskonto gibt es in der App einen separaten Steuerauszug, der etwa in der zweiten Januarwoche 2025 unter «Profil» und «Kontoauszüge» verfügbar sein wird. Wenn du Fragen zur Versteuerung hast, wende dich bitte an die Steuerbehörden.


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