Häufig gestellte Fragen
← Zurück zur Übersicht
Welche Gegenstände sind durch die Warenrückgabeversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind sogenannte «bewegliche Waren», wozu Gegenstände wie beispielsweise Kopfhörer, Rasierer, Kleider oder Haushaltsgeräte gehören. Handys, Eintrittskarten oder gebrauchte Gegenstände sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.